Wenn der Arbeitgeber eine verschlechternde Versetzung in Betracht zieht,
muss der BR zustimmen.
Bei einem Nein des BR muss der Arbeitgeber die Versetzung einklagen.
2_Marchenstunde_3.And_.
Wenn der Arbeitgeber eine verschlechternde Versetzung in Betracht zieht,
muss der BR zustimmen.
Bei einem Nein des BR muss der Arbeitgeber die Versetzung einklagen.