Märchenstunde eines BR-Vorsitzenden der FSG in Attnang

Wenn der Arbeitgeber eine verschlechternde Versetzung in Betracht zieht,
muss der BR zustimmen.
Bei einem Nein des BR muss der Arbeitgeber die Versetzung einklagen.

1_Marchenstunde_3.And_.

2_Marchenstunde_3.And_.

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