Der OGH als letzte Instanz hat den 3 Kollegen, welche den Entgang des Zusatzurlaubs für
Nachtdienste eingeklagt haben, Recht gegeben. Die Kläger bzw. deren
Dienstnehmergruppe brachten ein Sonderopfer in Form des Wegfalls des
vertraglich zustehenden Urlaubsanspruchs!
Zusatzurlaubsklage
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