Urteil Leoben

Wir dürfen Euch informieren, dass einem Tfzf, mit Hilfe der Arbeiterkammer seine
Rechtsmeinung vom Landesgericht Leoben gegen die beklagte Partei, ÖBB
Produktion GmbH, rechtskräftig bestätigt wurde.
Eine verschobene ungeteilte Ruhepause (Pu) welche nicht dem
Regenerationsgedanken gerecht wird, ist zu bezahlen !

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