Vorrückungsstichtag

Liebe KollegInnen.
Aus aktuellem Anlass möchten wir Euch informieren:
Bei KollegInnen, welche vor Ihrer ÖBB-Laufbahn bei anderen Firmen gearbeitet haben und ihre Versicherungszeiten dem Arbeitgeber nicht bekanntgegeben haben, kommt es zu Problemen beim Bezug der 6. Urlaubswoche.
Um Euren Anspruch auf die 6. Urlaubswoche geltend zu machen, müsst Ihr dem Arbeitgeber alle Versicherungszeiten bekanntgeben.

Vorruckungsstichtag
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