Info von Attnang/Wels 12.02.2015
Ein Mitarbeiter wird zwangsversetzt und im Nachhinein
wird der Betriebsrat von der Firmenleitung gebeten
dieser Versetzung zuzustimmen.
Der Betriebsrat erkennt zu Recht, nach Prüfung der Sachlage,
dass diese Versetzung zu Unrecht
erfolgte und beschließt
einstimmig dieser Versetzung nicht zuzustimmen.
Info – Verschlechternde Versetzung
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