Widerspruch zur einseitigen Arbeitszeitänderung

Hier erfährst du unter welchen Voraussetzungen eine einseitige Arbeitszeitänderung möglich ist.

Eine einseitige Änderung liegt vor, wenn keine neue Arbeitszeit durch den Betriebsrat beschlossen wurde und dennoch ohne Zustimmung des Mitarbeiters eine Abänderung erfolgt.
(Widerspruch kann geltend machen werden und somit der Anspruch)

Widerspruch-und-Auswirkung_1-1

Widerspruch-und-Auswirkung_2-end

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