Schichtenfolge:
(Als Beispiel ein Plan mit 32 Wochen)
Die Lage der Normalarbeitszeit, dessen Beginn u. Ende, sowie Dauer u. Lage der Pausen sind gemäß den Bestimmungen im ArbVG §97 1 (2) mit dem Betriebsrat zu vereinbaren (BV).
Erst durch Kundtun dieser vereinbarten BV (Schichtenfolge z.B. 32 Wochen), ist diese rechtsgültig. (z.B. Auflegen, Aushang, persönliche Beteilung ➔ Fach, …)
Schichtenfolgen u. Schichtgruppenzugehörigkeit (Startwoche) bilden den Bestandteil der Vereinbarung (Dienstpläne).
HP_Normalarbeitszeit_2-end