Der OGH als letzte Instanz hat den 3 Kollegen, welche den Entgang des Zusatzurlaubs für
Nachtdienste eingeklagt haben, Recht gegeben. Die Kläger bzw. deren
Dienstnehmergruppe brachten ein Sonderopfer in Form des Wegfalls des
vertraglich zustehenden Urlaubsanspruchs!
HP_Zusatzurlaubsklage_2-end