Arbeitnehmerschutz: Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP)


Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) sind Arbeitnehmer mit besonderen Funktionen bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Bestellung, Aufgaben und Beteiligung sind in den §§ 10 und 11 des ASchG geregelt.
SVP sind vom Arbeitgeber mit Zustimmung der Belegschaftsorgane zu bestellen. Sie informieren und beraten bei festgestellten Mängeln. Entsprechend ihrer Funktion als Arbeitnehmervertreter sind ihre Aufgaben die Beratung und Unterstützung von Arbeitnehmern und Belegschaftsorganen. Sie sind weder Präventivfachkräfte, noch sind sie diesen unterstellt. Die Einhaltung der Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz bleibt Verpflichtung des Arbeitgebers.
Nähere Regelungen zur Mindestanzahl, Auswahl und Qualifikation von SVP erfolgen in der Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP-VO).

HP_ANS_SVP

http://www.auva.at

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