Karfreitag („Persönlicher Feiertag“)

Im Jahr 2015 fühlte sich ein Arbeitnehmer im Vergleich zu seinem Arbeitskollegen diskriminiert. Dieser Arbeitskollege war Angehöriger der evangelischen Glaubens-gemeinschaft und für ihn galt der Karfreitag als Feiertag. Aus diesem Grund forderte der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Feiertagszulage, da er im Gegensatz zu seinem Arbeitskollegen am Karfreitag arbeiten mußte. Diese wurde ihm nicht gewährt.
Daraufhin bestritt er den Weg der Klage, hier wurde er von der AK unterstützt.
Die Klage durchlief alle Instanzen bis hin zum EuGH, welcher im Jänner 2019 sein Urteil fällte und dem Arbeitnehmer recht gab, wonach der Karfreitag allen Arbeitnehmern als Feiertag zustehen müsse. Der EuGH hat am 22.1.2019 zur österreichischen Karfreitagsregelung – für ExpertInnen wenig überraschend – so geurteilt, dass, solange der Gesetzgeber sich für keine andere diskriminierungsfreie Lösung entscheidet, alle ArbeitnehmerInnen Anspruch auf den freien Karfreitag haben und, falls sie aufgrund der Anweisung des Arbeitgebers doch arbeiten müssen, extra Feiertagsarbeitsentgelt erhalten müssen.

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Auf dieser Seite gibt es das Urteil zum Nachlesen:
https://eur-lex.europa.eu/oj/direct-access.html?locale=de

Mustervorlage „Persönlicher Feiertag“ zum downloaden hier

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